Extremsport: Das Spiel mit dem Tod?

Den richtigen Handel für Munition finden

In diesem Blog vermitteln wir Ihnen einige Informationen und klären dabei zahlreiche Fragen rund um das Thema Handel für Munition, zum Beispiel bei FRANZ DORFNER. Hierbei gehen wir auf die Fachkundeprüfung für den Handel mit Munition und Waffen ein, klären für Sie, wer diese Prüfung braucht und vieles mehr Rund um Fakten zum Thema Munitionshandel. Dabei ist es nicht von relevanter Wichtigkeit, ob Sie bereits sehr viel zu diesem Thema wissen, oder noch absolut keine Vorstellungen davon haben, wie es zu einem Handel für Munition kommt.

Wie jeder von Ihnen weiß, dient der Besitz von Waffen nicht nur dem Sport, der Selbstverteidigung oder der Jagt. Waffen können genauso ein Produkt von Zerstörung und Gefährdung sein. Daher gibt es strikte Regelungen rund um den Besitz und Gebrauch und Handel von Munition und Waffen. Unter dem Waffengesetz ist die Erlaubnis einer Erteilung der Waffenhandelserlaubnis geregelt. Nur Personen, die diese Erlaubnis besitzen, dürfen mit den Waffen handeln. Selbstverständlich bekommt diese Erlaubnis nicht jeder Bürger, der einen Antrag darauf stellt und nicht die nötigen Kenntnisse oder Fachkunde nachweisen kann. Diese Fachkunde muss in der Regel durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Jedoch muss diese Fachkundeprüfung von Personengruppen, die alle Voraussetzungen für die Eintragung besitzen, nicht abgelegt werden.

Unter dem Waffenhandel fällt jegliche Art von Ankauf, Bestellungs-aufgabe sowie Annahme sowie der Erwerb von Schusswaffen oder Munition. Selbst der Versuch ist strafbar und wird genauestens beobachtet.

Aus diesen Informationen stellt sich die Frage, wer generell eine Waffenhandelserlaubnis bekommen beziehungsweise beantragen kann. Hierbei müssen selbstverständlich neben der Fachkunde einige Voraussetzungen für eine Erlaubnis des Waffenhandels vorliegen. Hierzu zählen die Staatsangehörigkeit, der gewöhnliche Aufenthalt oder die Niederlassung, die Zuverlässigkeit (Wozu benötigt man die Waffe), die persönliche Eignung (Alter, körperliche und geistige Fähigkeiten und vieles mehr), sowie das Bedürfnis und der Antrag an sich zu den Voraussetzungen einer Waffenhandelserlaubnis.

Selbst wer für seine Waffen oder Munition Werbemaßnahmen, beispielsweise durch Werbemittel wie Fernseher oder Radio, ergreifen will, muss einige gesetzlich geregelte Hinweise beachten. Darunter zählt die Offenlegung von Namen und Adresse des Werbenden in der Anzeige. Wenn der Werber damit nicht einverstanden ist, muss er eine Urkunde hinterlegen und diese über den Geschäftsvorgang mindestens ein Jahr aufbewahren. Der Hintergrund des Widerspruchs ist meistens, dass der Waffenbesitzer befürchtet Opfer eines Einbruchs zu werden.

Wenn eine Übergabe beziehungsweise der Handel für Munition und Waffen dann erst einmal rechtlich erlaubt ist, muss hingewiesen werden, dass die Waffe außerhalb des Grundstücks nur mit einer entsprechenden Waffenerlaubnis bei sich getragen werden darf. Der Käufer der Waffe muss selbstverständlich eine Schießerlaubnis besitzen, um mit der erworbenen Waffe und der Munition schießen zu dürfen. Zudem muss der Händler alle Verkaufsvorgänge protokollieren, damit er ein mögliches Bußgeld vermeidet.